Für den ein oder anderen ist es eine wichtige Frage, was die Krankenkasse bei einer alternativen Krebstherapie bezüglich der Kosten übernimmt bzw. in welchen Fällen dies möglich ist. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei, ob zum Beispiel die Hyperthermie im Rahmen einer ambulanten Therapie oder stationär in einer Klinik passiert. Wir geben Ihnen außerdem einige Tipps an die Hand, was Sie bei einem Kostenantrag bei gesetzlichen Krankenkassen beachten sollten, um Ihre Chance auf Kostenübernahme zu erhöhen.

Der Unterschied zwischen stationär und ambulant

Wenn Sie zum Beispiel eine Hyperthermie bekommen, ist es für die gesetzliche Krankenkasse wichtig zu wissen, ob die Behandlung stationär oder ambulant stattgefunden hat. Nur, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung in einer Klinik stattgefunden hat, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Dauer des Aufenthalts. Bei einer ambulanten Hyperthermie jedoch haben Sie keinen Anspruch auf die Erstattung von Kosten.

Patient übergibt seine Krankenkassenkarte

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Ein Lichtblick in Richtung komplementärer Behandlungen bei Krebs und entsprechender Kostenübernahme bietet der Beschluss des Verfassungsgerichts im Jahre 2005, in dem Folgendes steht:

„Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.“ Quelle

Wichtig: Die Beschlüsse dazu, was und wer darunter fällt, sind Einzelfallentscheidungen und kommen auf die Kulanz Ihrer Krankenkasse an.

Tipps für Ihren Kostenantrag

  1. Stellen Sie sich persönlich vor: Ein wichtiger Tipp ist es, sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse vorzustellen. So haben die Sachbearbeiter ein Gesicht vor Augen und in Hinsicht auf Kulanz ist mehr möglich.
  2. Legen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorab Ihren Behandlungsplan vor. Darin sollten Behandlungsumfang und Kosten enthalten sein.
  3. Holen Sie sich bei der ärztlichen Fachperson Ihres Vertrauens ein Attest, dass schulmedizinische Behandlungsmethoden nur noch bedingt möglich sind.
  4. Anträge für Kostenübernahmen sollten immer schon im Voraus beantragt werden und nicht hinterher.

Kostenerstattung bei privaten Krankenkassen

Auch als privat Krankenversicherte/r ist es besser, wenn Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme im Voraus stellen, damit Sie sich sicher sein können, ob und was übernommen werden kann. So können Sie besser planen und Ihre Finanzen im Blick behalten.

Das 3E Gesundheitszentrum ist kein Krankenhaus

Unser Gesundheitszentrum ist kein Krankenhaus. Deshalb gehen wir in erster Linie davon aus, dass unsere Kundinnen und Kunden Selbstzahler sind und die Krankenkassen in Deutschland die Kosten für das 3E-Programm nicht übernehmen. Natürlich können Sie trotzdem eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen und versuchen, Kosten erstatten zu lassen.